Aufgrund der am 02.04.2022 ausgelaufenen Übergangsfrist des
Bundesinfektionsschutzgesetzes
Einzelhandel: Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung, Maskenpflicht aufgehoben
Gastronomie: Maskenpflicht aufgehoben
Touristische Übernachtungen: Maskenpflicht aufgehoben
Eigenverantwortliches Handeln: Verhalten Sie sich so, dass Sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen.
Auf der verlinkten Seite finden Sie die Antworten auf die folgenden Fragen:
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